Aus Anlass der Einführung des Mindestlohngesetzes in Deutschland, präsentierte AIDA ORGA dieses Jahr zum ersten Mal auf der HOGA Nürnberg (22.-25. Februar 2015) AIDA Lösungen rund um Zeitwirtschaft und Zutrittskontrolle und traf damit den Nerv der Zielgruppen dieser Messe. Besuchern der HOGA Nürnberg wurden auf der deutschlandweit drittgrößten Fachmesse für Hotellerie und Gastronomie Neuheiten und innovative Konzepte von 680 Ausstellern vorgestellt. AIDA war vertreten als erfolgreicher Anbieter von IT-Lösungen, die bedarfsgerecht und praxisorientiert auf jeden Kunden zugeschnitten werden können. Für Arbeitgeber im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe bietet AIDA anwenderfreundliche Lösungen, die den administrativen Aufwand auf ein Minimum begrenzen. Das Messeteam stellte unter anderem die elektronische Zeiterfassung vor, die gegenüber Handzetteln den Vorteil hat, dass sie minutengenau und in Echtzeit erfolgt. Anwesenheitszeiten werden in einem Arbeitszeitkonto erfasst und automatisch verrechnet. Mit der elektronischen Erfassung der Arbeitszeiten ist bereits die Dokumentationspflicht erfüllt, wie im Mindestlohngesetz vorgeschrieben. Überzeugt hat die zahlreichen Besucher am AIDA Stand auch die problemlose Übergabe der Zeitdaten an ihre Lohnbuchhaltung. Oder die Option, Kassensysteme an die AIDA Zeitwirtschaftslösung anbinden zu können. Viele Besucher waren auch überrascht, wie einfach sich AIDA Lösungen in ihre Infrastruktur integrieren lassen – unabhängig vom Standort oder von der Anzahl der Mitarbeiter auch in Filialen und Außenstandorten. Auch Mobile Mitarbeiter und sogenannte Einzelkämpfer werden mit den mobilen Zeitwirtschaftslösungen von AIDA voll integriert. Zunehmend spielen hier kleine mobile Erfassungsgeräte und Smartphones eine tragende Rolle.
Das Fazit des ersten Messeauftritts in Nürnberg fiel durchweg positiv aus. Am AIDA Stand fand reger Informationsaustausch statt. AIDA ORGA nahm viele gute Eindrücke und Ideen mit. Und interessierte Besucher am AIDA Stand stellten fest, dass zeittechnische Arbeitsabläufe leichter zu rationalisieren sind als gedacht, dem Mindestlohngesetz genüge getan wird und sogar ein großer zeitsparender Nutzen zu erwarten ist