Beschäftigen Sie geringfügig oder kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer? Oder gehört Ihr Unternehmen zu einem der Gewerbe, für das grundsätzlich die Aufzeichnungspflicht gilt?
Mit AIDA geht es einfacher.
Die elektronische Zeiterfassung mit AIDA ist für jeden Betrieb möglich – unabhängig von der Infrastruktur vor Ort und der Anzahl der Mitarbeiter oder Filialen. Sie ist einfach zu bedienen: Die Mitarbeiter buchen am Erfassungsterminal im Vorbeigehen ihre Zeiten mit einem AIDA Mitarbeiterausweis (Schlüsselanhänger oder Chipkarte). Bei außerbetrieblichen Tätigkeiten, zum Beispiel auf Baustellen oder in mehreren Reinigungsobjekten, können die Daten mit Barcodes und mobilen Pocket Scannern oder mit dem Smartphone erfasst werden. Alternativ können Zeiten über Web Browser gebucht werden und vieles mehr. Alle Lösungen haben eins gemeinsam: Mit AIDA erfassen die Mitarbeiter ihre Arbeitszeiten, Pausen und Dienstgänge in Echtzeit und minutengenau. Anhand dieser exakten Daten berechnet Ihr AIDA System Anwesenheitszeiten, Zuschläge und etwaige Ansparkonten – automatisch, fehlerfrei, nach gesetzlichen Vorgaben UND nach Ihren spezifischen Abrechnungsregeln. Mit wenigen Mausklicks erstellen Sie eine Übergabedatei an Ihr Lohnprogramm oder an Ihren Lohndienstleister. Die Lohnabrechnung erfolgt stress- und fehlerfrei.
Mit der Online-Zeiterfassung am Smartphone Terminal können Sie Nachweise für die Einhaltung des Mindestlohngesetzes erbringen und für die Dauer der zweijährigen Aufbewahrungspflicht speichern.
Nutzen Sie die Vorteile einer modernen Zeitwirtschaftslösung.